Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wird ARERO noch besser! Die vergangenen Monate haben wir aktiv genutzt, um die passive Vermögensanlage mit ARERO für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten und den Fonds auf das ab 2018 geltende Investmentsteuerreformgesetz vorzubereiten. So stellen wir auf vielfachen Kundenwunsch bei Aktien und Renten die bisherige Swap-basierte Abbildung auf eine physische Replikation um. Die damit verbundenen höheren Abbildungskosten werden nicht an die Anleger weitergegeben. Mit einer unveränderten Kostenpauschale von 0,45% p.a. und dem Verzicht auf Ausgabeaufschläge oder erfolgsabhängige Gebühren ist der Fonds somit auch in Zukunft noch außergewöhnlich kostengünstig. [1]
Die Rebalancingmethodik des Fonds wird ab 2018 dahingehend geändert, dass ein halbjährliches Rebalancing und eine Mindestaktienquote von 51% eingeführt werden. Hierdurch werden unterjährige Schwankungen in den Gewichten der Anlageklassen frühzeitiger ausgeglichen. Darüber hinaus gilt der Fonds aufgrund der Mindestaktienquote steuerlich als Aktienfonds, so dass Anleger ab 2018 die maximale Teilfreistellung gemäß Investmentsteuerreformgesetz in Höhe von 30% auf die gesamte Vorabpauschale und den gesamten Veräußerungsgewinn ansetzen können. Weitergehende Informationen bietet Ihnen dieses Informationsblatt zum Investmentsteuerreformgesetz. [2]
Die Änderung der ARERO-Anlagepolitik wird in diesem Anlegerschreiben der Deutsche Asset Management S.A. im Detail dargestellt. In Verlaufe der nächsten Wochen werden wir zudem auf unserer Homepage weitere Ausführungen zu den Änderungen veröffentlichen.
Anmerkungen: [1] Vgl. den Verkaufsprospekt für weitere Informationen zu den Gebühren von ARERO sowie den aktuellen Jahresbericht zur Information zur Total Expense Ratio (TER). Bitte beachten Sie auch die Hinweise hier: http://www.arero.de/rechtliche-hinweise [2] Ab 2018 entfällt für Anleger aufgrund der Vorabpauschale zudem der Aufwand, die ausschüttungsgleichen Erträge in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Die hier dargestellten Informationen zur steuerlichen Behandlung unter dem Investmentsteuerreformgesetz erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bei einzelfallbezogenen Fragen zur Besteuerung bitten wir Sie, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
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