Die vier Regionen der ARERO – ESG-Aktienkomponente sind Nordamerika, Europa, Pazifik und Schwellenländer. Grundlage bilden die die vier breit gestreuten Regionalindizes von Solactive, die bereits beim klassischen ARERO genutzt werden (siehe hier für Details). Im Unterschied zum klassischen ARERO wird bei ARERO – ESG jedoch zusätzlich ein ESG-Filter mittels der sogenannten DWS ESG Engine angewendet, deren Funktionsweise nachfolgend beschrieben wird.
Die DWS ESG Engine ist das zentrale Werkzeug der DWS zur Konsolidierung, Aggregation und Auswertung von ESG Daten. Die ESG-Engine erlaubt eine objektive, datengesteuerte ESG-Analyse. Dazu nutzt die ESG-Engine Daten von fünf führenden ESG-Datenanbietern sowie öffentliche Quellen. Durch diesen Ansatz ist die ESG-Engine in der Lage eine umfassende ESG Bewertung zu erstellen. Unter Verwendung der oben genannten Datenquellen berechnet und liefert die ESG Engine der DWS ESG-Signale, die vollständig kompatibel mit dem ARERO Konzept sind und daher nahtlos in das Konzept integriert werden können.
Die ESG Engine unterstützt die automatisierte Analyse einer großen Anzahl von ESG-Kriterien. Im ARERO – ESG werden die wichtigsten ESG-Kriterien umgesetzt: Das klassischste ESG-Kriterium betrifft den Grad der Beteiligung eines Unternehmens an sogenannten „kontroversen“ Sektoren. Kontroverse Sektoren sind beispielsweise Glücksspiel, Tabak, Alkohol, Pornographie oder Waffenhandel. Ausschlaggebend für die Ausschlusskriterien ist das Ausmaß, in dem ein Unternehmen von diesen Sektoren profitiert. Hat ein Unternehmen nachweislich einen Umsatz von mehr als 5% in einem kontroversen Sektor, so führt dies zu einem Ausschluss. Eine Ausnahme wird lediglich für die Geschäftsaktivität mit Kohleabbau und deren nachgelagerten Prozessen gemacht. Hier werden Unternehmen ab einem Umsatzanteil von 15% ausgeschlossen. Eine weitere Ausnahme zu dieser Vorgehensweise wird für kontroverse Waffenhersteller angewendet. Beispiele hierfür sind Unternehmen mit Bezug zu Atomwaffen, Streumunition, Antipersonen-Minen, oder biologischen und chemischen Waffen. Unternehmen, die mit mehr als 20 % an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, welches in die Herstellung von kontroversen Waffen involviert ist, werden automatisch ausgeschlossen. Ebenfalls werden Unternehmen ausgeschlossen, welche in die Herstellung solcher Waffen involviert sind oder wenn sie mehrheitlich zu einem Unternehmen gehören, welches in die Herstellung involviert ist. Diese gilt ebenfalls für Unternehmen, die Komponenten an Waffenhersteller liefern und welche Waffen selbst produzieren.Ein weiteres ESG-Kriterium, welches im „ARERO – ESG“ zum Tragen kommt, ist die Einhaltung von Unternehmensnormen. Während die Beteiligung von Unternehmen in kontroversen Sektoren verhältnismäßig einfach messbar ist, ist dieses Kriterium eine größere Herausforderung. Ein Grund dafür ist, dass viele Anbieter von ESG Daten unterschiedliche Kriterien nutzen, um zu messen, zu welchem Grad – aber auch welche – Normen eingehalten wurden. Hier zeigt sich die Vorteilhaftigkeit, die Bewertungen verschiedener Anbieter zu vereinen. Die zugrundeliegenden Normen basieren Großteils auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und umfassen somit sowohl Umwelt- und soziale Aspekte (z. B. die Wahrung von Menschenrechten oder die Entwicklung nachhaltiger Technologien) als auch Aspekte der Unternehmensführung (z. B. die Einhaltung von Anti-Korruptions Richtlinien).
Zur Messung wie welchem Umfang Normen eingehalten werden, erfolgt eine Einteilung der Unternehmen von A bis F. Ein Unternehmen, bei dem von verschiedenen Anbietern einheitlich keine Normverletzung festgestellt wurde, erhält eine Bewertung von A. Ist der Konsens der Anbieter uneinheitlich, können die Bewertungen von B bis C vergeben werden, die kleine bzw. moderate Normverletzungen beinhalten. Starke und sehr starke Verletzungen der Normen führen letztendlich zu einer Bewertung von E bzw. F, wovon F (bewusste bzw. rückbestätigte Verletzungen) zum automatischen Ausschluss führt. Kategorie E wird auf Portfolioebene begrenzt.
Das dritte Kriterium ist das Klimatransitionsrisiko, welchem ein Unternehmen ausgesetzt ist. Unternehmen müssen sich auf den Übergang zu einer kohlenstofffreien Welt einstellen: Das wirtschaftliche Risiko, Einkommensrückgänge etwa bei steigenden CO2-Preisen hinnehmen zu müssen, wird als Transitions- oder Übergangsrisiko bezeichnet. Aber es kann auch "Gewinner" geben, die den Märkten klimapolitische Lösungen anbieten, vor allem in Bezug auf alternative erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Wasserschutz, und grüne Gebäude. Um dieses Risiko zu bewerten hat die DWS eine Methode entwickelt, welche die neueste Generation von Klima-Risikomessgrößen von führenden Datenanbietern zur DWS Klimatransitionsrisikobewertung kombiniert. Wiederum ist A die beste Bewertung (Anbieter von Klimalösungen) und F (Unternehmen mit extremen Klimatransitionsrisiken) die schlechteste. Unternehmen mit einer Klimatransitionsrisikobewertung von F werden ausgeschlossen, Unternehmen der Kategorie E, oder jene, für die keine Bewertung vorliegt, dürfen jeweils nicht mehr als 5% des Portfoliowertes ausmachen.
Das vierte Kriterium ist die allgemeine ESG Qualität eines Unternehmens, welche über die DWS ESG Bewertung gemessen wird. Die ESG Qualität wird unter Berücksichtigung von mehr als einhundert Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ermittelt. Beispiele solcher Faktoren sind die Einhaltung von Entsorgungsvorschriften oder auch die Diversität des Aufsichtsrats. Die DWS ESG Bewertung ist eine „Best-in-Class“ Bewertung, das heißt es klassifiziert die ESG-Vorreiter und Nachzügler innerhalb einer Vergleichsgruppe aus Emittenten desselben Sektors und derselben Region. Die Bewertungen gehen von 0 (schlechtestes Unternehmen in der Vergleichsgruppe) bis 100 (bestes Unternehmen in der Vergleichsgruppe). Diese Bewertungen werden anschließend dazu genutzt, Unternehmen in die gewohnte Klassifizierung von A bis F einzuordnen. Bei diesem Kriterium bleiben Unternehmen der Kategorie E und F bei der Investitionsentscheidung unberücksichtigt, Unternehmen der Kategorie D dürfen nicht mehr als 15% des Portfoliowertes ausmachen. Unternehmen, für die keine Bewertung vorliegt, müssen auf 5% im Fonds begrenzt werden.
Insgesamt gilt also: Erfüllt ein Unternehmen eines oder mehrere der vorher genannten ESG-Kriterien nicht ausreichend, so wird es nicht in der Investitionsentscheidung berücksichtigt.