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Neuigkeiten rund um ARERO

Stellungnahme der Prof. Weber GmbH zur Aussetzung des Fondshandels bei verschiedenen Börsen - Handel über Fondsgesellschaft selbstverständlich weiterhin möglich

Kürzlich wurden mehrere Fondsgesellschaften, darunter auch die DWS, darüber informiert, dass einige Börsenplätze (u.a. Frankfurt, Hamburg, Tradegate, Gettex) den Handel mit einer Vielzahl von Fonds ausgesetzt haben. Diese Handelsaussetzungen betreffen auch die beiden ARERO Fonds (ARERO - Der Weltfonds, ISIN: LU0360863863; ARERO - Der Weltfonds - ESG, ISIN: LU2114851830). Eine Übersicht zu den umfangreichen Handelsaussetzungen findet sich beispielsweise hier:
https://www.boersenag.de/aussetzungen

Trotz der aktuellen Aussetzungen sind die ARERO-Fonds weiterhin über die Börse Stuttgart wie auch die Fondsgesellschaft (auch Kapitalverwaltungsgesellschaft oder KVG) handelbar. Der Kauf und Verkauf über die Fondsgesellschaft (im Fall von ARERO also die DWS) ist bei Investmentfonds ohnehin der übliche Handelsweg. Bei ARERO fällt beim KVG-Handel zudem kein Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag an und es gibt auch keine Geld-Brief-Spanne, wie dies beim Börsenhandel der Fall ist. Die teilweisen Handelsaussetzungen bei ARERO haben auch keinen Einfluss auf den Wert der Fondsanteile. Dieser Anteilspreis (NAV pro Anteil) wird bei Investmentfonds berechnet, indem man den Gesamtwert aller im Fonds enthaltenen Vermögenswerte abzüglich aller Verbindlichkeiten und abgegrenzten Kosten ermittelt und dann durch die Gesamtzahl der ausstehenden Anteile teilt.

Die Gründe für die Handelsaussetzungen sind uns mit Ausnahme eines allgemeinen Hinweises auf Russland-Sanktionen leider unbekannt. Die DWS und andere Fondsgesellschaften versuchen derzeit detailliertere Informationen zu erhalten und prüfen, ob und wie diese Suspendierungen rückgängig gemacht werden können und stehen hierzu im Austausch mit unterschiedlichen Institutionen.

Wir können die Entscheidung der Börsenplätze nicht nachvollziehen. ARERO investiert in entwickelte Märkte und Schwellenländer nach einem erprobten Mischverhältnis. Bis zum Ausbruch des Kriegs in der Ukraine berücksichtigte der zur Nachbildung verwendete Schwellenländerindex von Solactive (Solactive GBS Emerging Markets Large & Mid Cap USD Index NTR) zwar auch russische Wertpapiere in geringem Umfang. Dementsprechend waren bis zum Kriegsausbruch auch russische Aktien in sehr begrenztem Umfang in den ARERO Fonds enthalten. Der Index wurde von Solactive aber bereits im März 2022 so umgestellt, dass russische Wertpapiere nicht mehr enthalten sind (https://solactive.com/downloads/Guideline-Solactive-GBS-Benchmark-Series.pdf). Darüber hinaus und davon unabhängig hat auch die DWS frühzeitig klargestellt, dass sie in ihren Fonds nicht mehr neu in russische Wertpapiere investiert (https://www.dws.com/de-de/unser-profil/medien/medieninformationen/mutual-funds-actively-managed-by-dws-will-no-longer-make-new-investments-into-russian-securities/). Russische Papiere, die vor Ausbruch des russischen Angriffskriegs erworben wurden, konnten aufgrund von Verkaufsbeschränkungen in der EU und Russland nicht veräußert werden. Die DWS handelt nach unseren Informationen nicht mit diesen zugrunde liegenden russischen Positionen und überwacht kontinuierlich die Einhaltung der Sanktionen.

Die meisten Broker und Banken ermöglichen den Handel von Fondsanteilen über die KVG und auch Sparpläne werden in der Regel über die KVG abgewickelt. Daher sind uns grundsätzliche Probleme beim Handel von ARERO-Anteilen derzeit nur bei einem Broker bekannt, den Sie gegebenfalls direkt ansprechen müssen. Wir möchten um Ihr Verständnis bitten, dass es uns aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, individuelle Handlungsempfehlungen für die betroffenen Anlegerinnen und Anleger in der gegenwärtigen Situation abzugeben. Sollten Sie jedoch von den Handelsaussetzungen betroffen sein und einen Depotübertrag zu einem anderen Depotanbieter/Broker in Betracht ziehen, der den Handel mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglicht, empfehlen wir Ihnen, vorab Informationen zu den möglichen Kosten eines solchen Übertrags in Erfahrung zu bringen und sich bei Ihrem jetzigen Depotanbieter/Broker über die Dauer eines solchen Übertrags zu erkundigen. Ihr Depotanbieter kann Ihnen die benötigten Informationen zur Verfügung stellen und Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Derzeit können wir leider keine Auskunft darüber geben, ob und wann die Handelsaussetzungen aufgehoben werden, da die Entscheidung hierzu nicht in unserem Einflussbereich liegt. Wir stehen jedoch in engem Kontakt mit der DWS und werden Sie auf unserer Website informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Stand: 15.06.2023

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